Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Grundsätzliches
Die Verträge der „Spitex Daily 24 GmbH“ mit ihren Klientinnen / Klienten werden bestimmt durch:
a. die gemeinsame Vereinbarung
b. die individuelle Bedarfsabklärung (Leistungsplanung)
c. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Die „Spitex Daily 24 GmbH“ ist verpflichtet, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Umgang mit
Klientinnen / Klienten einzuhalten. Sofern sich aus der Vereinbarung und den Bedingungen nichts anderes
ergibt, ist der Vertrag unter Bezugnahme auf das schweizerische Obligationenrecht (Art. 394 ff.)
abgeschlossen worden.
2. Zielsetzung
Die „Spitex Daily 24 GmbH“ ist ein Unternehmen, das den Klientinnen / Klienten Pflege-, Betreuungs- oder
Hauswirtschaftsdienstleistungen anbietet.
Es gibt verschiedene Arten von Unterstützungen, die je nach den Bedürfnissen der Klientin / des Klienten
verfügbar sind. Sie können beispielsweise auch von Familienmitgliedern oder aus eigenen Mitteln unterstützt
werden.
Die Art der Betreuung richtet sich nach dem folgendem Grundsatz: «So viel Selbstständigkeit wie möglich,
soviel Spitex-Dienstleistung wie nötig». Die Leistungen werden nach den internen Vorgaben und Richtlinien
durchgeführt.
3. Dienstleistungsumfang
Die „Spitex Daily 24 GmbH“ erbringt Pflege-, Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistungen gemäss ihrer
vertraglichen Vereinbarung mit der Klientin / dem Klienten.
Die „Spitex Daily 24 GmbH“ übernimmt die Vermittlung und nach Absprache mit der Klientin / dem Klienten
auch die Koordination von Dienstleistungspartnern. Die Klientin / der Klient schliesst einen Vertrag auf
Grundlage der AGB des Dienstleistungspartners ab.
4. Dienstleistung
Beim Erstgespräch und der damit verbundenen individuellen Bedarfsermittlung bei der Klientin / beim Klienten
wird die Leistungsanforderungen geklärt. Bei einer akuten, länger andauernden Verschlechterung des
Allgemeinzustandes oder nach einem Spitalaufenthalt wird die Bedarfsabklärung angepasst, ansonsten erfolgt
alle sechs Monate eine Evaluation der Bedarfsermittlung durch die zuständige Pflegefachperson. Bei diesem
Gespräch kann eine neue Vereinbarung getroffen werden.
5. Pflegedokumentation
In der schriftlichen Pflegedokumentation wird die gesundheitliche Situation der Klientin / des Klienten
festgehalten, einschliesslich der eingetretenen Veränderungen und aller Pflege-, Betreuungs- und
hauswirtschaftlichen Massnahmen. Dazu gehören auch ärztliche Verordnungen. Die elektronische
Pflegedokumentation ist Eigentum der „Spitex Daily 24 GmbH“. Die Klientin / der Klient hat ein Einsichtsrecht.
6. Durchführung der Dienstleistungen
Die Pflegedienstleitung organisieren und terminieren die Dienstleistungen der „Spitex Daily 24 GmbH“.
Bei Änderungen der Einsatzplanung (z.B. durch Personalausfall) und damit verbunden der Einsatzzeiten wird
die Klientin / der Klient telefonisch benachrichtigt, wenn die Startzeit eines Auftrags an Werktagen um mehr
als 30 Minuten und an Sonn- und Feiertagen um mehr als eine Stunde variiert.
Es können Mitarbeitende aller Geschlechter eingesetzt werden.
In der Regel muss die Auftraggeberin / der Auftraggeber während des Spitex-Einsatzes anwesend sein.
Von der Auftraggeberin / dem Auftraggeber kurzfristig stornierte oder 24 Stunden im Voraus nicht abgesagte
Leistungen werden in Rechnung gestellt.
Ausnahmen: Bei Krankenhauseinweisung infolge eines medizinischen Notfalls oder bei einem Todesfall
werden keine Leistungen verrechnet.
Die Mitarbeitenden von Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft der „Spitex Daily 24 GmbH“ erbringen ihre
Leistungen gemäss der vertraglichen Vereinbarung und entsprechend ihrer beruflichen Qualifikation.
7. Einsatz von anderen Unternehmen
Wird bei der Behandlung und Betreuung von Klientinnen / Klienten zusätzliche Unterstützung benötigt, kann
qualifiziertes Personal anderer Unternehmen hinzugezogen werden. Dienstleistungen ausserhalb der
regulären Reinigung (Fenster- und Storenreinigung, genereller Frühjahrsputz, Ausmisten, jegliche
Gartenarbeit, Abfallentsorgung etc.) werden in Absprache mit der Klientin / dem Klienten an Dritte ausgelagert.
Die „Spitex Daily 24 GmbH“ vermittelt. Für die Ausführung solcher Dienste haftet allein die Drittfirma.
8. Mitwirkung der Klientinnen / Klienten
Ein ungehindertes und professionelles Arbeiten der Mitarbeitenden der „Spitex Daily 24 GmbH“ kann nur unter
Mitwirkung und in Zusammenarbeit mit der Klientin / dem Klienten erfolgen. Die Klientin / der Klient und die
Mitarbeitenden gehen respektvoll miteinander um.
9. Dienstleistungsgrenzen
Der Leistungsumfang wird durch die Bedarfsermittlung bestimmt.
Die Klientin / der Klient nimmt zur Kenntnis, dass es aufgrund ihres Krankenversicherungsschutzes
Einschränkungen der Pflegeleistungen geben kann.
Leistungen, die über diese Grenze hinausgehen, gehen über den Umfang unseres Vertrages hinaus. In diesem
Fall ist die Klientin / der Klient für die Zahlung der erforderlichen Gebühren für diese Leistungen verantwortlich.
Die Klientin / der Klient stimmt der Verwendung des von der „Spitex Daily 24 GmbH“ verwendeten Materials
zu und passt das Mobiliar gegebenenfalls an notwendige Pflegebedürfnisse an. Sie / er ist mitverantwortlich
für die Gesundheit der Spitex-Mitarbeitenden und vermeidet Einwirkungen beispielsweise durch intensives
Rauchen.
Besonderes Augenmerk wird auf den Einsatz von Hilfsmitteln gelegt, die für den Gesundheitsschutz der
Mitarbeitenden unerlässlich sind (z.B. Pflegebetten, Hebe- und Transferlifte, aber auch geeignetes
Reinigungsmaterial und Handschuhe).
Alle Mitarbeitenden verwenden aus hygienischen Gründen ein antibakterielles Händedesinfektionsmittel.
Die Pflege-, Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistungen werden nur so lange übernommen, wie es der
Gesundheitszustand der Klientin / des Klienten im Hinblick auf die allgemeinen Rahmenbedingungen der
„Spitex Daily 24 GmbH“ zulässt.
Tritt eine Dringlichkeit ein, die dazu führt, dass die Klientin / der Klient nicht mehr in der Lage ist, zu Hause
versorgt zu werden, werden wir in Absprache die nötigen Schritte einleiten. Die „Spitex Daily 24 GmbH“ trägt
dann zu einer sinnvollen Lösung bei
9.1 Wohnungsschlüssel
Grundsätzlich nimmt die „Spitex Daily 24 GmbH“ keine Schlüssel von Klientinnen / Klienten an. Bei Bedarf
verwahren wir Wohnungsschlüssel in einem Schlüsselsafe im Briefkasten der Klientin / des Klienten. Für die
Ausführung dieser Dienstleistung erhebt die „Spitex Daily 24 GmbH“ eine Gebühr, die die Kosten für Service
und Schlüsselsafe beinhaltet. Sollte die Klientin / der Klient ihren / seinen Schlüssel bei der „Spitex Daily 24
GmbH“ hinterlegen oder den Code seines Schlüsseltresors bekannt geben, übernimmt die „Spitex Daily 24
GmbH“ keine Haftung.
9.2 Eindringen in die Wohnung
Finden Mitarbeitende die Wohnungstür unerwartet verschlossen vor oder ist der Schlüssel nicht vorhanden,
ist die „Spitex Daily 24 GmbH“ berechtigt, diese bei Gefahrverdacht aufzuschliessen. Die Klientin / der Klient
ist verpflichtet, die Türöffnung zu bezahlen.
10. Tarife und Rechnungsstellung
10.1 Grundsatz
Alle von der „Spitex Daily 24 GmbH“ angebotenen Leistungen, einschliesslich allfälliger administrativer
Erfassungen und Abklärungen bei Ärztinnen / Ärzten, Apotheken und sonstigen Leistungserbringern, werden
von der Klientin / vom Klienten tariflich vergütet. Die Klientin / der Klient wird über die anfallenden Kosten
informiert.
10.2 Leistungserfassung
Grundlage der Rechnungsstellung ist die Leistungserfassung der „Spitex Daily 24 GmbH“. Die Klientin / der
Klient hat jederzeit das Recht, die Verwaltungsunterlagen des letzten Monats einzusehen. Beanstandungen
sind spätestens fünf Tage nach Einsicht in die Verwaltungsunterlagen an die „Spitex Daily 24 GmbH“ zu richten.
10.3 Übernahme durch Krankenversicherer / Rechnung
Bei der Gesundheitsversorgung regeln die gesetzlichen Bestimmungen, welche Leistungen von der
Krankenversicherung übernommen werden.
Pflegeleistungen, die der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, stellt die „Spitex Daily 24
GmbH“ nach Möglichkeit der Krankenkasse der Klientin / des Klienten in Rechnung. Alle anderen Leistungen,
welche vom Versicherer nicht übernommen werden, müssen von der Klientin / vom Klienten bezahlt werden.
Leistungen, die in der Gesundheitsdienstleistungsverordnung nicht ausdrücklich genannt sind oder in keine
andere Kategorie fallen, werden der Klientin / dem Klienten direkt in Rechnung gestellt.
Die Klientin / der Klient trägt die Kosten der Leistungen, wenn seine Versicherung die Übernahme verweigert.
Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten nur, wenn von der Klientin / vom Klienten die Prämien bezahlt
wurden und sie alle Kostenbeteiligungsanforderungen des medizinischen Leistungserbringers durchlaufen
haben.
10.4 Rechnungsstellung / Fälligkeit
Bis zum 10. eines jeden Monats erhält die Klientin / der Klient eine Rechnung für unsere Dienstleistungen. Die
Zahlung ist bis Ende des Monats fällig.
10.5 Notfalleinsatz
Ausserhalb der regulären Pflegezeiten gelten für Notrufe folgende Tarife:
11. Kündigung
11.1 Ordentliche Kündigungsfrist
Der Vertrag endet zum vereinbarten Termin. Der Vertrag kann auch einseitig mit einer Frist von mindestens
zwei Werktagen schriftlich gekündigt werden.
11.2 Sofortige Vertragsauflösung
Eine fristlose Vertragsauflösung ist beim Vorliegen besonderer Umstände möglich. Dies gilt zum Beispiel für
die folgenden Fälle:
- Trotz wiederholter Mahnungen ist die Rechnungszahlung der Klientin / des Klienten nicht
abgeschlossen. - Unangebrachte Eingriffe in die Leistungserbringung durch Angehörige oder sonstige Bezugspersonen
der Klientin / des Klienten. - Unangemessenes Verhalten der Klientin / des Klienten.
- Gefährdung der Sicherheit der Mitarbeitenden: das Vorhandensein von gewalttätigen oder sexuellen
Inhalten, persönliche Beleidigungen oder andere Gesundheitsgefahren.
11.3 Schriftliche Kündigung
Die Kündigung des Vertrages durch die „Spitex Daily 24 GmbH“ erfolgt schriftlich.
11.4 Formlose Vertragsauflösung
Für den Fall, dass Klientinnen / Klienten das Einsatzgebiet der „Spitex Daily 24 GmbH“ verlassen,
selbstständig werden, in eine stationäre Pflegeeinrichtung einziehen oder versterben, endet der Vertrag ohne
formelle Kündigung.
Im Falle der Beendigung eines Vertragsverhältnisses haben Klientinnen / Klienten Eigentum (Rollstühle,
Duschstühle, usw.) der „Spitex Daily 24 GmbH“ innerhalb von acht Kalendertagen zurückzugeben. Klientinnen
/ Klienten sind dem Unternehmen zum Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes verpflichtet, wenn sie /
er in ihrer / seiner Verfügungsgewalt befindliche Vorbehaltsware nicht zurückgeben
12. Datenschutz und Schweigepflicht
Die „Spitex Daily 24 GmbH“ verpflichtet ihre Mitarbeitenden zur Vertraulichkeit und den geltenden
Datenschutzbestimmungen.
Soweit es die Vertragsbedingungen erfordern, können Klientinnen- / Klienten-Daten gespeichert oder an Dritte
übermittelt werden. Dieser Punkt ist besonders relevant für Krankenversicherungen, Ärztinnen / Ärzte, Altersund Pflegeeinrichtungen sowie staatliche Stellen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen für Klientinnen
/ Klienten beauftragt sind.
Die Auftraggeberin / der Auftraggeber stimmt dieser Verwendung der Daten ausdrücklich schriftlich zu. Beim
Umgang mit diesen Daten werden die geltenden Datenschutzgesetze beachtet. Die Klientin / der Klient
entbindet die behandelnde Ärztin / den behandelnden Arzt gegenüber der „Spitex Daily 24 GmbH“ von der
Schweigepflicht.
13. Haftung
Die „Spitex Daily 24 GmbH“ haftet für Schäden an Möbeln auf dem Grundstück der Klientin / des Klienten, die
durch ihre Mitarbeitenden verursacht wurden. Davon ausgenommen sind Schäden, die aus der natürlichen
Verschlechterung des Materials im Laufe der Zeit resultieren, da diese zu erwarten sind und nicht auf ein
„Spitex Daily 24 GmbH“
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Fehlverhalten oder mangelnde Sorgfalt zurückzuführen sind. Die „Spitex Daily 24 GmbH“ haftet für die
Reparatur oder den Ersatz eines Artikels, wenn dieser in unserer Obhut beschädigt wurde.
Die „Spitex Daily 24 GmbH“ haftet jedoch nicht für sonstige Schäden, die durch Unfälle verursacht werden,
die nicht durch Spitex-Mitarbeitende verursacht wurden.
14. Keine Annahmen weiterer Arbeiten
MitarbeiterInnen der „Spitex Daily 24 GmbH“ dürfen keine Aufträge für die Auftraggeberin / den Auftraggeber
ausserhalb der ihnen übertragenen Aufgaben annehmen. Dies gilt auch für alle anderen Leistungen, die nicht
von der „Spitex Daily 24 GmbH“ angeboten werden. Für dieses Verbot gilt eine Dauer von zwölf Monaten nach
Beendigung des Arbeitsvertrags der Mitarbeitenden.
Weiterhin ist es untersagt, Klientinnen / Klienten und / oder deren Angehörige in Fahrzeugen der „Spitex Daily
24 GmbH“ oder in privaten Fahrzeugen ohne vorhergehende Genehmigung durch die Pflegedienstleitung zu
transportieren.
15. Geschenke an Mitarbeitende
„Spitex Daily 24 GmbH“ Mitarbeitende dürfen persönliche Geschenke im Wert bis zu SFR 20.- annehmen.
Geldgeschenke, die diesen Betrag übersteigen und / oder andere Vorteile (Darlehen / Geschenke) von
Klientinnen / Klienten oder deren Angehörigen sind nicht erlaubt, da sie zu Abhängigkeit und
Leistungsansprüchen führen.
Mitarbeitende der „Spitex Daily 24 GmbH“ informieren Klientinnen / Klienten, dass Geldbeträge über SFR 20.-
in die Personalkasse der „Spitex Daily 24 GmbH“ geleistet werden.
Geldgeschenke ab einem Betrag von SFR 50.00 werden von der Geschäftsleitung schriftlich verdankt.
16. Beschwerdeverfahren
Beschwerden können mündlich oder schriftlich bei der Geschäftsführung der „Spitex Daily 24
GmbH“ eingereicht werden.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für diese Vereinbarung gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand für allfällige Ansprüche ist der Standort der „Spitex
Daily 24 GmbH“ gemäss Eintrag im Handelsregister.