Psychiatrische Spitex für psychosoziale Unterstützung

Im Bereich der psychiatrischen Spitex bieten unsere speziell ausgebildeten Pflegefachpersonen mit Zusatzqualifikationen in psychiatrischer Pflege professionelle Unterstützung für Menschen mit psychischen Gesundheitseinschränkungen in ihrem gewohnten Zuhause. Sie stehen in Krisensituationen zur Seite, fördern die Bewältigung psychischer Erkrankungen und unterstützen im Alltag. Das Ziel ist, soziale Isolation zu vermeiden und eine Rückkehr in ein stabiles und vertrautes Lebensumfeld zu ermöglichen

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Psychiatrische Spitex für psychosoziale Unterstützung

Im Bereich der psychiatrischen Spitex bieten unsere speziell ausgebildeten Pflegefachpersonen mit Zusatzqualifikationen in psychiatrischer Pflege professionelle Unterstützung für Menschen mit psychischen Gesundheitseinschränkungen in ihrem gewohnten Zuhause. Sie stehen in Krisensituationen zur Seite, fördern die Bewältigung psychischer Erkrankungen und unterstützen im Alltag. Das Ziel ist, soziale Isolation zu vermeiden und eine Rückkehr in ein stabiles und vertrautes Lebensumfeld zu ermöglichen. Jeder Mensch kann durch äussere Einflüsse oder innere Herausforderungen in eine psychisch belastende Lebenslage geraten, in der selbst alltägliche Aufgaben überwältigend erscheinen. Doch oft führt die anhaltende gesellschaftliche Stigmatisierung und Tabuisierung dazu, dass Betroffene sich zurückziehen und in soziale Isolation geraten – was den Zugang zu dringend benötigter Unterstützung zusätzlich erschwert. Hilfe anzunehmen sollte jedoch niemals mit Scham verbunden sein oder zu einem Rückzug aus dem sozialen Umfeld führen.

Unsere psychosozialen Pflege- und Betreuungsangebote

Wir unterstützen Sie bei folgenden Erkrankungen:

Wir unterstützen Sie bei folgenden Erkrankungen:

Kostenübernahme für psychiatrische Spitex-Einsätze

Damit die Kosten für psychiatrische Spitex-Leistungen grösstenteils von der Krankenkasse übernommen werden, ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. In der Regel deckt die Grundversicherung etwa 90 % der anfallenden Kosten, während der verbleibende Selbstbehalt je nach Kanton variiert. Die verbleibenden Restkosten tragen in vielen Fällen die Gemeinden. Falls Sie es bevorzugen, keine Informationen an die Krankenkasse weiterzugeben, besteht die Möglichkeit, die Kosten privat zu tragen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Abstimmung mit Ärzten und informieren Sie umfassend über Kosten, Bedingungen und den Ablauf der Kostenerstattung.

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